Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der ExitDoors GmbH und ihren Kunden.
Die ExitDoors GmbH führt Escape Games für Gruppen von 2-7 Personen durch. Kinder unter 14 Jahren können nur mit Zustimmung des Betreibers und nur in Begleitung von Erwachsenen am Spiel teilnehmen. Ein Spiel dauert 60 Minuten zzgl. einer Einführung. Es wird vorausgesetzt, dass alle Teilnehmer in einem für das Spiel geeigneten körperlichen und psychischen Zustand sind. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen stehen.
Wir behalten uns das Recht vor, den Zutritt zum Event ohne Angeben von Gründen zu verweigern.
1.Buchungs- und Vertragsbedingungen
Mit Abschluss einer Buchung über die Website exitdoors.de, einen unserer Vertragspartner oder telefonisch, verpflichtet sich der Kunde die Zahlung zu leisten.
Die Buchung darf nur von einer volljährigen Person durchgeführt werden. Der
Gruppenverantwortliche muss von allen auf der Buchung angeführten Personen bevollmächtigt worden sein, eine
Buchung zu tätigen. Mit der Zuweisung der Buchungsnummer entsteht zwischen der ExitDoors GmbH und dem
Besteller ein verbindlicher Vertrag.
2.Zahlung
Eine bargeldlose Zahlung via PayPal, Kreditkarte oder per Überweisung sind möglich.
Die Zahlung ist in bar und mit EC-/Kreditkarte vor Ort möglich.
3.Rabatte
Wir sind bemüht unseren Kunden sehr gute Preise für unsere Escape Games anzubieten. Im Rahmen von Aktionen werden gelegentlich Rabatte angeboten. Es ist nicht möglich mehrere Rabatte auf den Kauf eines Gutscheins oder die Buchung eines Termins anzuwenden.
4.Stornierung und Änderungen durch den Besteller
Beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen (und somit auch bei der Buchung von Events bei ExitDoors) liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden nicht besteht. Jede Buchung ist damit verbindlich und zur Zahlung verpflichtend, unabhängig von der Zahlungsweise. In Ausnahmefällen werden wir versuchen Terminverschiebungen möglich zu machen, wir sehen uns hierzu aber nicht verpflichtet.
5.Stornierung und Änderungen durch den Betreiber
Gelegentlich müssen wir Änderungen vornehmen bzw. Fehler korrigieren, bevor oder nachdem wir Buchungen bestätigt haben. Wir behalten uns das Recht vor bestätigte Buchungen zu stornieren. Wenn wir eine wesentliche Änderung oder Stornierung vornehmen müssen, werden wir Sie so bald wie möglich darüber informieren. Wir bieten Ihnen an, eine der folgenden Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, falls wir einen Termin stornieren müssen:
6.Pünktlichkeit
Bei ExitDoors GmbH – Spielen handelt es sich um Live-Events. Da die Räume für jede Buchung speziell vorbereitet und für den gebuchten Zeitraum reserviert werden, hat der Besteller pünktlich zum gebuchten Zeitraum zu erscheinen und Verzögerungen aufgrund von Verkehr, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Faktoren einzukalkulieren.
Bei unpünktlichem Erscheinen kann die vereinbarte Leistung seitens des Betreibers nicht erbracht und der Einlass zur Attraktion verweigert werden. Der Termin verfällt erlischt und es besteht kein Anspruch auf Erstattung der vereinbarten Vergütung.
7.Haftung der Vertragsparteien
7.1.
Die Haftung der ExitDoors GmbH für Mängel der Leistung ist auf solche Mängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Zur Minderung ist der Besteller nicht berechtigt.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch wegen wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist damit nicht verbunden.
Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Bestellers in den Spiel- und Aufenthaltsräumen. ExitDoors GmbH übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der ExitDoors GmbH bzw. ihrer Mitarbeiter.
7.2.
ExitDoors GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Störungen (wie z.B. das EDV-System) zurückzuführen sind.
Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.
7.3.
Der Besteller haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn oder Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.
8.Observation
Die Spielräumlichkeiten werden zu Sicherheitszwecken und zwecks der Koordination des Spiels viedeoüberwacht. Zu Werbezwecken werden mit ausdrücklicher Einverständnis der Teilnehmer bei einzelnen Spielen Fotos und Videoaufnahmen gemacht.
9.Beschwerden
Bei Beschwerden sind Mitarbeiter der ExitDoors GmbH unverzüglich zu kontaktieren. Jede mündliche Benachrichtigung muss so bald wie möglich in schriftlicher Form nachgeholt werden.
Beschwerden müssen innerhalb von 14 Tagen nach Besuch der Attraktion unter Angabe der Buchungsnummer eingereicht werden.
10.Schlussbestimmungen
Für Geschäftsbeziehungen jeder Art zwischen der ExitDoors GmbH und ihren Kunden gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall eine bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die gesetzliche Bestimmung.